Zollbestimmungen
Zollbestimmungen für die EU
Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an die Gäste-Info Samnaun oder an das Zollamt Spiss (AT), Tel. +43 (0)512 505 568 940
Tabakwaren (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
Zigaretten 200 Stück oder
Zigarillos 100 Stück oder
Zigarren 50 Stück oder
Rauchtabak 250 g (oder anteilige Zusammenstellung)
Alkoholische Getränke (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
bis 22 Vol %: 2 Liter oder
über 22 Vol %: 1 Liter und
Wein (nicht schäumend): 4 Liter sowie
Bier: 16 Liter
* Für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich gelten folgende Mengenbeschränkungen:
Tabakwaren Zigaretten 25 Stück oder Zigarillos 10 Stück oder Zigarren 5 Stück oder Rauchtabak 25 Gramm
Alkoholische Getränke bis 22 Vol.%: 1 Liter, über 22 Vol.%: 0,25 Liter
Andere Waren
Zollfrei sind Waren pro Person bis zu einem Wert von insgesamt 300.- EURO (für Kinder unter 15 Jahren 175.- EURO). Treibstoff, der sich in dem vom Hersteller eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls abgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem PKW bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf aber nur in dem Fahrzeig verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.
Zollbestimmungen Schweiz
Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz
Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an die Gäste-Info Samnaun oder an das Zollamt Martina, Tel. +41 (0)81 861 60 41!
Tabakwaren (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
Zigaretten 200 Stück oder
Zigarren 50 Stück oder
Rauchtabak 250 g (oder anteilige Zusammenstellung)
Alkoholische Getränke (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
bis 15 Vol %: 2 Liter
über 15 Vol %: 1 Liter
Andere Waren
Zollfrei sind Waren für den eigenen privaten Bedarf oder zu Geschenkzwecken im Wert bis CHF 300.00. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren diesen Betrag (inkl. Fleisch und Fleischwaren), so sind alle Waren abgabepflichtig. Eine Kumulation der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Ausgenommen davon sind alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in den bereits erwähnten Mengen abgabefrei sind. Die Abgabenbefreiungen werden täglich gewährt und zwar nur für Waren (Reisegut ausgenommen), die beim Grenzübertritt persönlich zur Zollbehandlung angemeldet werden.
Kontakt
Dorfstrasse 4





